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Besonderheiten

gewachsenes Wohngebiet, ca. 17 m Straßenfront, Südausrichtung, eingewachsen, Buchenhecke

BEBAUBARKEIT

Die Belegenheit befindet sich im Geltungsbereich des Baustufenplans Hamburg Langenhorn vom 28.02.1956 mit der Ausweisung S1o, eingeschossig, offene Bauweise. In einem informellen Gespräch mit der zuständigen Baubehörde wurde der Bau eines „echten, unechten oder doppelt unechten Doppelhauses“ mit einer GRZ 0,2 als genehmigungsfähig angesehen. Die straßenseitige Baulinie ist analog der angrenzenden Gebäude einzuhalten.

Nachfolgender Link führt Sie zum Baustufenplan:

BSLangenhorn

Eckdaten

Grundstück
ca. 1066m²
Erschließungszustand
vollständig erschlossen
Bebaubarkeit
Baustufenplan Hamburg Langenhorn

Lage

Dieses Grundstück befindet sich in einem ehemaligen Siedlungsgebiet aus den 30er Jahren, in unmittelbarer Nähe des Hamburger Flughafens. Die ursprünglichen Häuser sind teilweise noch vorhanden, weichen jedoch zunehmend einer modernen Einzel- bzw. Doppelhausbebauung. Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs sowie diverse Schulen und Kindergärten sind in 5 bis 8 min mit dem Auto zu erreichen. Bis in die Hamburger Innenstadt fährt man etwa 30 min, mit der U -Bahn (U1 Langenhorn oder Fuhlsbüttel Nord) dauert es etwa 45 min.

Objektbeschreibung

Das Grundstück hat eine Straßenbreite von ca. 17 m und eine Tiefe von ca. 65 m. Es ist nach Süden ausgerichtet. Im hinteren Bereich befinden sich diverse Nadelgehölze sowie einige Obstbäume, zur Straße hin wird das Grundstück durch eine schöne Buchenhecke begrenzt.

Sonstiges: Das Grundstück befindet sich im unmittelbaren Umfeld des Hamburger Flughafens, in der Fluglärmschutzzone 2. Flugzeuge sollten hier idealerweise nicht als störend empfunden werden.

Das Grundstück ist mit einem nicht erhaltungswürdigen Siedlungshaus aus den 30er Jahren bebaut, es hat ca. 80 m² Wohnfläche und einen Teilkeller. Darüber hinaus gibt es Reste eines Stalls und eine alte, stillgelegte Sickergrube. Die Kosten für den Abriss gehen zu Lasten des Käufers. Auf der hinteren, rechten Grundstücksgrenze befindet sich die Rückseite eines alten Bunkers, der jedoch keinen Einfluss auf die Bebaubarkeit des Grundstücks hat. Rechte oder Pflichten leiten sich hieraus ebenfalls keine ab.

Wir freuen uns, Ihnen ein schönes Grundstück in einem gewachsenen Wohngebiet vorzustellen. Bitten stimmen Sie für die Grundstücksbegehungen einen Termin mit uns ab.

Die Käufercourtage beträgt XXXXX%

Der Maklervertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf Basis des Objektexposés und seiner Bedingung zustande. Die Maklercourtage beträgt 6,25 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie ist verdient und fällig bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrags und vom Käufer zu zahlen. Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.

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Gerne senden wir Ihnen das Exposé zu Ihrem Wunschobjekt zu. Wir bitten Sie hierzu, unsere Widerrufsbelehrung zu lesen und zu bestätigen.
Erklärungen des Verbrauchers gegenüber der Firma Simone Foth Immobilien, S&F Beteiligungs- und Vermögensverwaltung Hamburg GmbH.

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